Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt | Magdeburg, 24. März 2021 | 46/2021

Auf Initiative der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im Zuge der Arbeit des 15. Untersuchungsausschusses hat der Finanzausschuss heute mit überwiegender Mehrheit für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Landeshaushaltsordnung gestimmt. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion und Vorsitzende des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Guido Heuer:

„Erstmalig in Deutschland wird der Umgang mit Beratungsleistungen gesetzlich geregelt. Sachsen-Anhalt ist somit Vorreiter und die Regelung kann als Vorbild für andere Länder und den Bund dienen. Die Koalition setzt damit ein beispielhaftes Zeichen, wie eine parlamentarische Kontrolle der Landesregierung er-folgen und über einzelne Wahlperioden hinaus wirken muss.

Ich bin froh, dass Einigkeit innerhalb der Koalition besteht und die Regelungen bisheriger Transparenzbeschlüsse des Landtages nun in ein Gesetz fließen. Die zahlreichen Verfehlungen der Landesregierung haben gezeigt, dass bisherige Transparenzbeschlüsse keine Wirkung gezeigt haben. Auch deutschlandweit hat die Anzahl der in Anspruch genommen Beratungsleistungen zugenommen und sorgt in vielen Fällen für Unverständnis. Seit der Debatte hierzulande kann man bereits einen Rückgang von Beratungsleistungen vernehmen. Anders als Gesetze, verfallen Beschlüsse des Landtages mit Ablauf einer Wahlperiode und sind zudem nicht bindend. Mit der Verabschiedung des Gesetzes in der April-Sitzung des Landtages wird Klarheit für die Verwaltung herrschen, wie in Zukunft mit Beratungsleistungen umzugehen ist.“

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
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