Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt | Magdeburg, 14. Dezember 2021

Der Landtag hat heute den Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Am Entwurf der Landesregierung wurden einige Änderungen vorgenommen. Das Volumen beläuft sich auf mehr als 2,7 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Corona-Sondervermögen in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro. Auf Initiative der CDU-Fraktion steigt die Investitionspauschale für die Kommunen einmalig im Jahr 2022 von 150 Millionen auf 195 Millionen Euro.

Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer: „In der aktuellen Situation ist ein Nachtragshaushalt alternativlos. Dieses Gesetz wird allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes helfen. Dabei ist uns wichtig, dass das Parlament als Budgetgeber während der gesamten Laufzeit über das Corona-Sondervermögen mitentscheiden kann.“ Das umfasst unter anderem maßnahmenübergreifende Umschichtungen von mehr als einer Million Euro. So ist sichergestellt, dass das Geld im Sinne der Mehrheit eingesetzt wird. „Selbstverständlich muss das Geld, das nicht ausgegeben wird, sofort zur Tilgung eingesetzt werden. Wir tragen alle gemeinsam die Verantwortung für folgende Generationen“, betont Heuer.

Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde gleichzeitig ein Entschließungsantrag zur Strafzinsproblematik beschlossen. Zahlreiche Kommunen beklagen, dass nach einem Jahr bereits Strafzinsen anfallen, bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatten, Fördermittel für Investitionen einzusetzen. „Wir bitten die Landesregierung zu prüfen, ob die Frist um zwei Jahre verschoben werden kann, so dass Strafzinsen erst nach drei Jahren fällig werden. Es wäre eine weitere Entlastung für den ländlichen Raum“, erklärt Heuer.

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
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